Thema Gesellschaft / Zeitgeist
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2007-03-22 Kommentar:
In diesem Land wird
weltliches Recht gesprochen


Frankfurter Richterin verweigert misshandelter Frau marokkanischer Herkunft die Scheidung mit Hinweis auf islamisches "Züchtungsrecht"
 
ape. In diesem Land gilt deutsches Recht, das auf universalem Menschenrecht gründet. Daraus ergeben sich Regeln, die für alle in diesem Land Lebenden verbindlich sind. Dazu gehört, dass Mann und Frau in diesem Land gleiche Rechte haben. Dazu gehört, dass Unterdrückung, Züchtigung, gar Tötung von Frauen durch Männer auch dann nicht toleriert wird, wenn es sich um Brüder, Väter oder Ehemänner handelt. Das Gesetz dieses Landes unterscheidet nicht, ob Mann seinen Herrschaftsanspruch über die Frau aus dem Islam oder dem biblischen „dein Wille sei deinem Manne unterworfen“ ableitet. Unser weltliches Gesetz verbietet, Gott sei Dank, die Durchsetzung solcher Ansprüche.

Denn die oberste Rechtsnorm in diesem Land lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Daran haben sich hier alle zu halten, egal aus welcher Kultur sie stammen oder welcher Religion sie anhängen. Ausnahmslos! Die Frankfurter Richterin hatte auf Grundlage von Gesetz, Verfassung, Menschenrecht zu urteilen. Sie urteilte jedoch auf Basis einer Religionsvorschrift. Das geht nicht. Nicht in diesem Land. Punktum.

Andreas Pecht


 
 
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