Thema Kultur
Thema Politik
homezur Startseite eMail an Autor • eMail to author • contact auteureMail an den Autor Seitenübersicht • sitemap • Plan du siteÜbersicht sitemap Seite drucken • site print • imprimer siteArtikel drucken

2008-04-26 Bericht:
40 000 neue Denkmäler auf einmal

Mainzer Gesetzesnovelle für bauliche Schätze in Rheinland-Pfalz
 
ape. Rheinland-Pfalz.  Sie sind eines der wichtigsten Pfunde des Landes, das Salz in der Suppe der Bausubstanz: 13 000 offiziell anerkannte Denkmäler. Sollte das hiesige Denkmalschutzgesetz jetzt so novelliert werden, wie von der Landesregierung geplant, könnten 2009 von einem Tag auf den anderen rund 40 000 Denkmäler hinzukommen. Nicht, dass zwischen Südpfalz und Oberwesterwald jüngst erst so viele bauliche Kleinodien entdeckt worden wären. Es war bloß das bisherige Verfahren der Unterschutzstellung derart komplex und langwierig, dass man in 30 Jahren einfach nicht mehr geschafft hat.

"Einen Vollzugsrückstand" konstatiert jetzt Kulturstaatssekretär Joachim Hofmann-Göttig bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes vor der Presse. Diesen Zustand soll die Novelle beseitigen, indem an die Stelle der bisherigen Verwaltungsakte für jedes einzelne Denkmal eine pauschale Unterschutzstellung aller infrage kommenden Objekte per gesetz tritt.

Zur Entscheidung steht der gesamte seit den 1990er-Jahren in einem beschleunigten Verfahren aufgelistete Bestand potenzieller Denkmäler in Rheinland-Pfalz. Diese Listen sind für jedermann jederzeit in den Kreisverwaltungen einsehbar, erklärte Thomas Metz, Chef der Generaldirektion Kulturelles Erbe.

Schnellere Gewissheit und damit Rechts- und Planungssicherheit für Eigentümer denkmalwürdiger Gebäude sieht Hofmann-Göttig im angestrebten neuen Verfahren. Denn ein Denkmal zu besitzen, gar darin zu wohnen, kann Lust und Last zugleich sein. Das Prachtstück kostet Geld. Und: Der Eigentümer darf nicht nach Belieben damit verfahren. Dem stehen das Allgemeininteresse am kulturellen Erbe, die in der Landesverfassung festgeschriebene Sorgepflicht für selbiges und folglich das Denkmalschutzgesetz entgegen.

Da waren immer wieder und sind weiter Konflikte zwischen Privat- und Denkmalschutzinteressen programmiert. Das alte Gesetz nahm allerdings etwa auf Wirtschaftlichkeitszwänge des Denkmal-Besitzers wenig Rücksicht, was schon 1999 im Falle der Neuwieder Villa Neitzert vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wurde. Hier baut die Novelle auf ein anderes Vorgehen: Bei Um- und Erweiterungsbauten beispielsweise soll künftig das Abwägen unterschiedlicher Interessen Vorrang haben, muss Zumutbarkeit für den Denkmalbesitzer gegeben sein. Es könne nicht angehen, meint der Kulturstaatssekretär, dass ein Gebäudebesitzer durch Denkmalschutzauflagen in den Ruin getrieben wird.

Im Detail wird freilich auch nach dieser Novellierung noch mancher Teufel stecken. Aber, so Hofmann-Göttig, "der Staat soll künftig mehr als Berater und Hilfesteller auftreten. Denn am Ende sind die Denkmaleigentümer auch die wichtigsten Denkmalschützer."                                                         Andreas Pecht

(Erstabdruck am 26. April 2008)

Denkmalschutz, Novellierung Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz
 
Diesen Artikel weiterempfehlen was ist Ihnen dieser Artikel
und www.pecht.info wert?
 
eMail an Autor • eMail to author • contact auteureMail an den Autor
eMail an webmaster • eMail to webmaster • contact webmastereMail an webmaster Seitenanfang • go top • aller en-hautan den Anfang Seite drucken • site print • imprimer siteArtikel drucken