Thema Politik
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2008-11-24a Kommentar:

Zum EU-Vorstoß für Stärkung der Patientenrechte

Schmerzhaft auch für Ärzteschaft
 
ape.  Es geht nicht darum, den Ärzten juristisch ins Handwerk zu pfuschen. Die meisten wissen, was sie tun, und meistens machen sie ihre Sache ordentlich, gut oder sehr gut. Es geht vielmehr um jene Fälle, in denen Mediziner bei Ausübung ihres Handwerks nachlässig bis fahrlässig waren, also gepfuscht haben. Das sind Ausnahmefälle, aber es gibt sie leider reichlich, zu reichlich. Sie können Patienten das Leben vergällen, manchmal sogar kosten. Weshalb gegen den jetzigen Vorstoß der EU, die Rechte von Opfern ärztlicher Fehlleistungen zu stärken, nichts einzuwenden ist – nicht aus Sicht der Patienten und eigentlich auch nicht aus Sicht einer auf optimale Medizin-Qualität bedachten Ärzteschaft.

Der Patient von heute will sich seinem Arzt anvertrauen können, nicht ihm ausgeliefert sein. Das Zeitalter der Halbgötter in Weiß ist lange vorbei, sollte es zumindest sein. Behandler und Behandelter begegnen sich als Partner in der Sache auf gleicher Augenhöhe. Das wird inzwischen sogar als therapeutisch sinnvoll angesehen. Dies Prinzip muss erst recht für den Ausnahmefall eines Konfliktes zwischen beiden gelten. Geschädigte Patienten bedürfen eines praktikablen Weges, Ärzte nötigenfalls für Pfusch zur Verantwortung zu ziehen. Von praktikabel kann bisher jedoch keine Rede sein: Mit der Beweislast am Hals irrt der Geschädigte durchs Labyrinth der Zuständigkeiten, stößt meist auf Nichtzuständigkeiten. Vollends auf verlorenem Posten steht er, wenn Krankenkassen der Kosten wegen und Mediziner aus falsch verstandener Zunft-Solidarität mauern.

Gewiss, ein gehöriger Anteil der medizinischen Fehlleistungen rührt von einem Gesundheitssystem her, in dem Ärzte und Pflegepersonal oft völlig überlastet sind. Doch hilft es den Patienten wenig, wenn bald die Systemvertreter den Ärzten, bald die Ärztevertreter dem System die alleinige Schuld in die Schuhe schieben. Eine Verantwortung hebt die andere nicht auf: Fehlerquellen gibt es beiderseits zu viele, und sie sind beiderseits zu entschärfen. Was nun das medizinische Gewerbe angeht: Es dürfte der ärztlichen Kunst kaum schaden, wenn sie in dem Bewusstsein praktiziert wird, dass Fahrlässigkeit unangenehme Folgen zeitigen kann – nicht nur für den Patienten.

                                                                      Andreas Pecht

(Erstabdruck am 25. November 2008)


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