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2009-04-19 Kurzkommentar:

Zur Schnüffelpraxis bei Müller, Daimler, Lidl
Deutsche Bahn und Co.

 

Persönlichkeitsrechte gelten auch hinter dem Werkstor

 
ape. Es soll nicht die deutsche Wirtschaft unter Generalverdacht gestellt werden, sie nehme es mit Gesetz und Anstand nicht so genau. Aber was das Beschnüffeln und Bespitzeln von Mitarbeitern und Kritikern angeht, ist doch der in der Herde entdeckte Anteil schwarzer Schafe jüngst  ziemlich groß geworden. Die Telekom hat illegal bespitzelt. Die Bahn sowieso: ihre Belegschaft und Journalisten; ja selbst Mitarbeiter der SPD- Bundestagsfraktion, so ein neuer Verdacht vom Samstag. Lidl hat wiederholt Persönlichkeitsrechte seiner Beschäftigten schnöde verletzt. Vergangene Woche gesellte sich Daimler zu den Übeltätern, am Wochenende  die Drogeriekette Müller.

Die Liste ist noch um Einiges länger. Deshalb dieser Vorschlag: Diverse Firmenlenker,  Personalleiter, Vorgesetzte sollten mal zu einem Weiterbildungskurs „Staatsbürgerkunde“ verpflichtet werden. Um zu erinnern oder zu lernen, dass im demokratischen Deutschland der Geltungsbereich der Verfassung nicht am Werkstor endet. Dass Lohnzahlung bloß der Arbeitskraft gilt und keineswegs Verfügungsgewalt über  Menschen als ganzes inklusive über deren Persönlichkeitsrechte bedeutet. Beschäftige sind Mitarbeiter in vollen eigenen Rechten – nicht Sklaven, nicht Leibeigene.  
                                                                Andreas Pecht


(Erstabdruck am 20. April 2009)
 
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