Thema Ökonomie 
Thema Vermischtes
homezur Startseite eMail an Autor • eMail to author • contact auteureMail an den Autor Seitenübersicht • sitemap • Plan du siteÜbersicht sitemap Seite drucken • site print • imprimer siteArtikel drucken

2011-02-11 Fremddokument:

adhoc dataservice GmbH gegen Buhl Data Service GmbH:

 

Gericht stärkt Position der Open-Source-Branche

Nachfolgend Pressemitteilung  der Kanzlei Dr. Bahr v. 10.02.2011
im Wortlaut
"Hamburg, 10. Februar 2011 - Das Landgericht Bochum hat ein richtungsweisendes Urteil für Open-Source-Entwickler ausgesprochen: Wer eine lizensierte Open-Source-Software kommerziell nutzt, muss Autor und Quellcode nennen - sonst drohen Schadensersatzforderungen. Damit gab erstmals ein deutsches Gericht einem Software-Entwickler Recht, der beim Vertrieb eines Programms seine in der Lesser General Public License (LGPL) verankerten Urheberrechte als verletzt ansah (AZ I-8 O 293/09).

Die adhoc dataservice GmbH aus Virneburg kann Schadenersatz fordern. Hintergrund: Die ZDF-Software "WISO Mein Büro 2009" hat das Open-Source-Programm "FreeAdhocUDF" ohne Nennung des Quellcodes in ihre Software implementiert. "FreeAdhocUDF" war unter den Bedingungen der Lesser General Public License (LGPL) im Internet frei veröffentlicht und kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Nach Auffassung des Bochumer Landgerichts hat das beklagte Software-Unternehmen das Programm jedoch unberechtigt verwendet, indem es bei der späteren Nutzung weder Autor noch Quelltext genannt hat.

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr sieht in dem Urteil eine richtungsweisende Entscheidung für die gesamte Branche: "Open-Source-Entwickler haben bisher nicht versucht, ihre Urheberrechte einzuklagen. Das Risiko, den Prozess zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben, war ihnen bisher zu groß. Das dürfte sich nun ändern." Bahr hatte den Geschäftsführer der adhoc dataservice GmbH, Dipl.-Ing. Christoph Theuring, in dem Rechtsstreit vertreten. "Mir war es wichtig, den kommerziellen Missbrauch von Open-Source-Angeboten zu stoppen", sagt Theuring. "Die finanzielle Entschädigung spielte bei meiner Klage keine Rolle."

Das Bochumer Urteil stärkt die Position der freien Software-Entwickler - auch wenn für die Kreativen im Open-Source-Bereich wirtschaftliche Interessen nicht im Vordergrund stehen. Oftmals ist die Nennung des Autorennamens viel entscheidender in der Szene, um beispielsweise für neue Aufträge weiterempfohlen zu werden. In welcher Höhe die Buhl Data Service GmbH Schadensersatz zahlen muss, wird im weiteren Verlauf der Stufenklage entschieden.

Das Urteil im Volltext steht allen Interessierten kostenlos auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr zur Verfügung (>weblink) "

                                           ***

Siehe zu diesem Vorgang auch aktuelle Artikel bei

"heise" (>weblink)

sowie  auf der website des
Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software ifrOSS (>weblink)

Infos zur Virneburger Firma adhoc dataservice GmbH (>weblink)



---------------------------------------------------------
Wer oder was ist www.pecht.info?
---------------------------------------------------------

 
Diesen Artikel weiterempfehlen was ist Ihnen dieser Artikel
und www.pecht.info wert?
 
eMail an Autor • eMail to author • contact auteureMail an den Autor
eMail an webmaster • eMail to webmaster • contact webmastereMail an webmaster Seitenanfang • go top • aller en-hautan den Anfang Seite drucken • site print • imprimer siteArtikel drucken