ape. Der alljährlich wiederkehrende Disput um das Karfreitags-Tanzverbot nervt ziemlich. Weil: Viele der Kontrahenten wollen nicht begreifen, dass in einer offenen und vielgestaltigen Gesellschaft wie der unsrigen ein Kompromiss gegenseitigen Respekts gefunden werden muss. Der schließt den Abschied von der allgemeinverbindlichen Dominanz christlicher Traditionen für das gesamte Bürgertum ebenso ein, wie den zeitweisen Verzicht auf die rigorose Forderung nach öffentlicher Nichtbeachtung religiöser Feierlichkeiten.
Mein Vorschlag zur Güte ginge in Richtung folgender Übereinkunft: In direkter Nähe jener Kirchen und Gebetshäuser ALLER Religionsgemeinschaften, in denen deren jeweilige Rituale höchster Feiertage zelebriert werden, unterlässt die Umgebung für die begrenzte Dauer betreffender Festgottesdienste/Gebetsstunden Aktivitäten, die diese stören oder das Empfinden der Gläubigen verletzen könnten.
Als Angehöriger des nichtreligiösen Drittels unserer Bevölkerung, der zudem die strikte Religionsneutralität des demokratischen Staates in der modernen Gesellschaft für unabdingbar erachtet, möchte ich noch diesen Gedanken anfügen: Ich halte das qua Gesetz für die gesamte Bevölkerung – ob christlich oder nicht – erzwungene flächendeckende Tanzverbot, das quasi eine allgemeinverbindliche Referenz an den Verhaltenskodex einer bestimmten dominanten Mehrheitsreligion darstellt, für ein überflüssiges Unding.
Es sollen die Gläubigen mit Inbrunst ungestört beten und ihre Rituale feiern dürfen! Ebenso sollen die Nicht- oder Andersgläubigen den arbeitsfreien Tag nach eigenem Gusto begehen dürfen! Nicht mehr, nicht weniger.
Andreas Pecht